Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pfitzer IT Consulting

1. Anwendungsbereiche

Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Mit der Auftragserteilung werden diese ausdrücklich anerkannt und Bestandteil des Auftrages. Abweichende AGB der Auftraggeber haben, auch bei Widerspruch, keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem Vertrag und diesen AGB in dieser Reihenfolge. Nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer kann einen Auftrag, auch einen Folgeauftrag ablehnen. Eine Auftragsbestätigung kann per Fax, per Brief oder per E-Mail erfolgen.

3. Vertragsdauer bei wiederkehrender Leistungen

Grundsätzlich werden Verträge, die sich auf wiederkehrende Leistungen beziehen, auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn sie nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende des letzten Vertragsmonats gekündigt werden. Die Beendigung des Vertrages vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist ausgeschlossen.

4. Preisgestaltung

Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Bestellung verbindlich. Die angebotenen Preise werden ungültig, wenn die Bestellung nicht innerhalb von 6 Wochen ab Angebotsdatum erfolgt. Die angegebenen Preise sind Netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach den bei Auftragsannahme üblichen Stundensätzen und Pauschalpreisen vergütet. Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz in Schwanfeld, Bismarckstraße 25.

5. Fälligkeit, Aufrechnung

Die Rechnungsstellung kann monatlich, in längeren Intervallen oder nach Beendigung des jeweiligen Auftrags nach unserer Wahl erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Für Mahnungen im Verzug belastet der Auftragnehmer den Vertragspartner mit einer pauschalen Mahngebühr in Höhe von Euro 5,00 zzgl. MwSt. Bei Rückläufern erteilter Einzugsermächtigungen aufgrund fehlender Kontodeckung oder falsch übermittelter Bankverbindungsdaten trägt der Auftraggeber die Kosten für die Rücklastschrift, zzgl. 5.00 Euro Bearbeitungsgebühr (zzgl. MwSt.)

6. Urheberrecht, rechtliche und sachliche Verantwortung für den Inhalt

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentumsrecht, Urheberrecht,Nutzungsrecht etc.) an dem für ihn zu veröffentlichen, dem zu verändernden, vervielfältigenden oder zu druckenden Stück und der dafür benötigten Software zu besitzen und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei und übernimmt für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigungen oder Drucke gleichwohl entstehen, die Haftung. Die Vervielfältigung eines Dokuments hat der Auftraggeber als Kopie zu bezeichnen.
Die Verantwortung für den Inhalt der Ware (Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material) trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Ware vorzunehmen.

7. Beigestelltes Material

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke im entsprechenden Umfeld in Art und Größe eignen. Die Anlieferung kann (bis 10MB) per E-Mail, sonst per Brief oder nach Absprache unter Verwendung anderer Medien erfolgen. Alle vom Auftraggeber gelieferten erforderlichen Materialien zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung verbleiben während der erforderlichen Bearbeitungszeit, i.d.R. Während der Vertragslaufzeit, bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Waren (Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material) aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.

8. Freigabe

Mit der Erteilung einer Freigabe akzeptiert der Auftraggeber die Durchführung des Auftrages als ordnungsgemäß. Die Leistung gilt dann als abgenommen. Anschließend gewünschte Änderungen oder Ergänzungen erfolgen als neuer Auftrag. Im Falle von Änderungen kann der Auftragnehmer auf eine erneute schriftliche Freigabe des Auftrags bestehen.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Auftraggeber gegenüber Dritte hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Auftragnehmer bedarf.

10. Eigentum

Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Datenträger, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Gleiches gilt für gekaufte Daten und Rechte von anderen Urheberrechtsträgern, soweit die Daten und Rechte nicht ausschließlich zur Verwendung für den einzelnen Auftrag exklusiv erworben worden sind.

11. Lieferung

Falls Abholung durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung für Originale und Waren. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden. Bei Abholung durch einen Boten geht die Obhutspflicht erst auf den Auftragnehmer über, wenn dieser die Ware in seinen Räumen übernommen hat, bzw. endet die Obhutspflicht, wenn die Ware die Räume des Auftragnehmers verlässt. Die Abholung und Lieferung erfolgt im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nur Vermittler zum Boten.

12. Leistungsstörung

Vereinbarte Lieferzeiten sind keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Betriebsstörungen, sowohl beim Auftragnehmer als auch bei einem Zulieferer sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigt nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

13. Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche, mittelbare wie unmittelbare, sind soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des jeweiligen (Teil)-Auftrages bis zu einem maximalen Betrag von Euro 2.000,00 beschränkt, im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies betrifft nicht Personenschäden.

14. Subjektive Qualitätsentscheidungen

Die Beurteilung eines Produktes im Bereich Kunst und Design bzw. dessen Ergebnis ist eine stark subjektiv geprägte Angelegenheit. Ist vom Auftraggeber keine oder nur eine unzureichende Angabe über die Ausführung gemacht, so entscheidet der Auftragnehmer nach eigener Auffassung über die Art der sachgerechten Ausführung. Als Beanstandung kann deshalb nur anerkannt werden, was eindeutig den schriftlichen Angaben des Auftraggebers widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Ausführung durch den Auftragnehmer zurückzuführen ist.
Besondere Absprachen z.B. Konkurrenzausschluss, Zahlungsziel, Platzierung etc. bedürfen einer schriftlichen Festlegung auf dem Auftrag.

15. Erfüllungsort,Gerichtsstand,Recht,Datenschutz

Erfüllungsort ist Schwanfeld. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Schweinfurt oder das Landesgericht Schweinfurt, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.

16. Teilnichtigkeit,Datenschutz
Sofern eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber davon in Kenntnis, dass der Auftragnehmer die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsablaufes erforderlichen Daten des Auftraggebers gespeichert hat.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung